Strafen für Steuerhinterziehung abermals verschärft

BGH StR 373/15 am 6. Februar 2016

Zukünftig liegt ein „besonders schwerer Fall“ der Steuer­hinter­ziehung bereits ab einem hinter­zogenen Steuerbetrag von mehr als 50.000€ vor. Diese und nicht mehr die doppelte Grenze von 100.000€ greift nun auch für die Fälle, in denen keine Steuer­erklärung abgegeben wurde.
Die Folgen können gravierend sein: Bei Überschreiten der 50.000€ droht nun regelmäßig eine Freiheits­strafe ab 6 Monaten aufwärts.