BGH-Urteil XII ZR 67/00
Grenzen der gesetzlichen Unterhaltspflicht von Kindern am 19. März 2003
Kinder sind gegenüber ihren Eltern nur beschränkt Unterhaltspflichtig, sie brauchen sich also in ihrer Lebensführung nicht wesentlich einzuschränken.
Kinder sind gegenüber ihren Eltern nur beschränkt Unterhaltspflichtig, sie brauchen sich also in ihrer Lebensführung nicht wesentlich einzuschränken.