Bankenhaftung bei der Vermittlung von
BGH XI ZR 205/05 am 17. Oktober 2006
Die Bank hat bei „Schrottimmobilien“ gegenüber dem kreditsuchenden Kunden eine Hinweispflicht und damit eine Mitverantwortung und Haftung.
Die Bank hat bei „Schrottimmobilien“ gegenüber dem kreditsuchenden Kunden eine Hinweispflicht und damit eine Mitverantwortung und Haftung.