Aufklärungspflicht von Banken hinsichtlich Ihrer Provisionen

BGH XI ZR 510/07 am 20. Januar 2009

Die Bank muss den Kunden bei Vermittlung von Kapitalanlagen über ihre Provision aufklären und haftet, wenn es sich nicht um eine Anlagenvermittlung, sondern um eine Anlagenberatung handelt.