Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung
Bundesfinanzhof VIII R 52/07 am 10. Juni 2008
Für ein nicht im gleichen Haus oder der gleichen Wohnung belegenes Arbeitszimmer gilt die Abzugsbeschränkung nicht.
Für ein nicht im gleichen Haus oder der gleichen Wohnung belegenes Arbeitszimmer gilt die Abzugsbeschränkung nicht.