Rückstellung für Betreuungsaufwand bei Versicherungsmaklern

Bundesfinanzhof, XI-R-63/03 am 28. Juli 2004

Erhält der Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags, so hat er für die Verpflichtung zukünftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden.