Geplante Gesetzesänderung: Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2017 und Verschärfung der Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabe

Bundesregierung am 16. Mai 2016

Genau zum Endspurt der Abgabe­frist der Einkommen­steuer­erklärung 2015 plant die Bundes­regierung folgende Gesetzes­änderung:

Die Frist zur Abgabe der Einkommen­steuer­erklärung soll sich von Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängern, jedoch erstmalig für die Einkommen­steuer­erklärung 2017. Diese Frist gilt dann für all diejenigen Steuerzahler, die Ihre Steuer­erklärung ohne einen Steuer­berater machen.

Sofern ein Steuer­berater die Steuer­erklärungen für Sie anfertigt, sind die Steuer­erklärungen unverändert erst nach spätestens 14 Monaten abzugeben (z.B. die Einkommen­steuererklärung 2015 muss bis zum 28.2.2017 beim Finanzamt eingereicht werden).

Im Gegenzug soll es zukünftig für jeden Monat, den Sie Ihre Steuerverklärung zu spät abgeben, einen Säumnis­zuschlag von 25 Euro pro angefangenen Monat geben. Der Säumnis­zuschlag soll unabhängig davon entstehen, ob es zu einer Steuer­nachzahlung oder -erstattung kommt.