Geplante Gesetzesänderung: Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2017 und Verschärfung der Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabe
Bundesregierung am 16. Mai 2016
Genau zum Endspurt der Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2015 plant die Bundesregierung folgende Gesetzesänderung:
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung soll sich von Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängern, jedoch erstmalig für die Einkommensteuererklärung 2017. Diese Frist gilt dann für all diejenigen Steuerzahler, die Ihre Steuererklärung ohne einen Steuerberater machen.
Sofern ein Steuerberater die Steuererklärungen für Sie anfertigt, sind die Steuererklärungen unverändert erst nach spätestens 14 Monaten abzugeben (z.B. die Einkommensteuererklärung 2015 muss bis zum 28.2.2017 beim Finanzamt eingereicht werden).
Im Gegenzug soll es zukünftig für jeden Monat, den Sie Ihre Steuerverklärung zu spät abgeben, einen Säumniszuschlag von 25 Euro pro angefangenen Monat geben. Der Säumniszuschlag soll unabhängig davon entstehen, ob es zu einer Steuernachzahlung oder -erstattung kommt.