Grenzen der Durchsuchung bei Steuerberatern

Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1027/02 am 12. April 2005

Die Finanzbehörde muss die Vertraulichkeit von Mandantenakten beim Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt strikt beachten und darf sie nicht beschlagnahmen oder einsehen, oder als Beweismittel verwenden.