Differenzbesteuerung für gebrauchte Einzelteile aus Altfahrzeugen (1)
EUGH C 471/15 am 22. Juni 2017
Kauft ein KfZ-Händler gebrauchte PKW von Privatpersonen und schlachtet er diese zwecks Einzelverkauf als Ersatzteile aus, so kann er für den Verkauf der Ersatzteile die sog. Differenzbesteuerung anwenden.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Berufen Sie sich auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie beim Verkauf von Ersatzteilen aus von Privatpersonen ausgeschlachteten PKW. Solange Sie nicht umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind oder die Ersatzteile an einen Privatkunden im Ausland liefern, ist dies regelmäßig die günstigste Besteuerungsform.
Als Steuerberater empfehlen wir Ihnen auf Ihre Rechnung folgenden Hinweis zu schreiben: „Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL“.
Aktualisierung vom 16.08.2017: Der BFH hat die Rechtsprechung nunmehr vom EUGH übernommen, siehe Link auf neues Urteil. Beachten Sie bitte unseren Hinweis zur Berechnung.