Differenzbesteuerung für gebrauchte Einzelteile aus Altfahrzeugen (1)

EUGH C 471/15 am 22. Juni 2017

Kauft ein KfZ-Händler ge­brauchte PKW von Privat­personen und schlachtet er diese zwecks Einzel­verkauf als Ersatzteile aus, so kann er für den Verkauf der Ersatz­teile die sog. Differenz­besteuerung anwenden.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Berufen Sie sich auf die Mehr­wert­steuer­system­richt­linie beim Verkauf von Ersat­zteilen aus von Privat­personen aus­geschlachteten PKW. Solange Sie nicht umsatzs­teuerlicher Klein­unternehmer sind oder die Ersatz­teile an einen Privat­kunden im Ausland liefern, ist dies regelmäßig die günstigste Besteuerungsform.

Als Steuer­berater empfehlen wir Ihnen auf Ihre Rechnung folgenden Hinweis zu schreiben: „Anwendung der Differenz­besteuerung nach § 25a UStG, Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL“.

Aktualisierung vom 16.08.2017: Der BFH hat die Recht­sprechung nunmehr vom EUGH übernommen, siehe Link auf neues Urteil. Beachten Sie bitte unseren Hinweis zur Berechnung.