Differenz­besteuerung für gebrauchte Einzel­teile aus Alt­fahrzeugen (2)

BFH V R 37/15 am 16. August 2017

Kauft ein KfZ-Händler gebrauchte PKW von Privat­personen und schlachtet er diese zwecks Einzel­verkauf als Ersatz­teile aus, so kann er für den Verkauf der Ersatzteile die sog. Differenz­be­steuer­ung anwenden. Die positive EUGH-Recht­sprechung (siehe Differenz­besteuerung für gebrauchte Einzel­teile aus Altfahrzeugen ) wurde vom BFH nun­mehr übernommen.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Probleme treten nunmehr bei der Ermittlung des Differenz­betrages zwischen Verkaufs­preis (der Einzelteile) und Einkaufspreis (des Fahrzeuges) auf. Eine Gegenüber­stellung der Verkaufs­preise aller Einzel­teile mit dem gesamten Kauf­preis des Fahr­zeuges ist nicht zulässig. Vielmehr müssen Sie den Fahrzeug­kaufpreis auf die Einzel­teile im Rahmen einer Schätzung aufteilen.