Differenzbesteuerung für gebrauchte Einzelteile aus Altfahrzeugen (2)
BFH V R 37/15 am 16. August 2017
Kauft ein KfZ-Händler gebrauchte PKW von Privatpersonen und schlachtet er diese zwecks Einzelverkauf als Ersatzteile aus, so kann er für den Verkauf der Ersatzteile die sog. Differenzbesteuerung anwenden. Die positive EUGH-Rechtsprechung (siehe Differenzbesteuerung für gebrauchte Einzelteile aus Altfahrzeugen ) wurde vom BFH nunmehr übernommen.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Probleme treten nunmehr bei der Ermittlung des Differenzbetrages zwischen Verkaufspreis (der Einzelteile) und Einkaufspreis (des Fahrzeuges) auf. Eine Gegenüberstellung der Verkaufspreise aller Einzelteile mit dem gesamten Kaufpreis des Fahrzeuges ist nicht zulässig. Vielmehr müssen Sie den Fahrzeugkaufpreis auf die Einzelteile im Rahmen einer Schätzung aufteilen.