Differenz­be­steuerung auch bei KfZ-Ersatz­teilen aus gebrauchten Schrott-Fahr­zeugen

EUGH C 471/15 am 10. Februar 2017

Kauft ein Händler einen gebrauchten PKW ohne Umsatz­steuer­ausweis, so kann er für den Verkauf des PKW in Einzel­teilen die Differenz­be­steuerung anwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Händler aus einem Schrott-Fahr­zeug den Motor ausbaut, überholt und dann einzeln verkauft.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel: Berufen Sie sich als KFZ-Händler oder Gebraucht­teile­händler auf dieses positive EUGH-Urteil und nutzen Sie die zumeist vorteilhafte Differenz­be­steuerung (der Umsatz­steuer unterliegt demnach nur die Dif­ferenz zwischen Verkaufs- und Einkaufs­preis).