Differenzbesteuerung auch bei KfZ-Ersatzteilen aus gebrauchten Schrott-Fahrzeugen
EUGH C 471/15 am 10. Februar 2017
Kauft ein Händler einen gebrauchten PKW ohne Umsatzsteuerausweis, so kann er für den Verkauf des PKW in Einzelteilen die Differenzbesteuerung anwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Händler aus einem Schrott-Fahrzeug den Motor ausbaut, überholt und dann einzeln verkauft.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel: Berufen Sie sich als KFZ-Händler oder Gebrauchtteilehändler auf dieses positive EUGH-Urteil und nutzen Sie die zumeist vorteilhafte Differenzbesteuerung (der Umsatzsteuer unterliegt demnach nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis).