Keine doppelte Haushaltsführung bei Wegstreckenzeit von einer Stunde bis zur Arbeitsstätte
BFH V I R 31/16 am 27. Januar 2017
Keine doppelte Haushaltsführung liegt vor, so der BFH in seinem Urteil vom 16.11.2017, wenn der eigene Hausstand, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet, nicht mehr als eine Stunde Wegstreckenzeit von der Arbeit entfernt ist.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Wir als Steuerberater finden, dass diese Grundsätze nicht verallgemeinert werden sollten. Arbeitet jemand 10h und hat dann noch Fahrtzeiten von 2 x 1h pro Tag, verbleibt nicht ausreichend Zeit für Erholung und Familie.