Keine dop­pelte Haus­halts­führung bei Weg­strecken­zeit von einer Stunde bis zur Arbeits­stätte

BFH V I R 31/16 am 27. Januar 2017

Keine dop­pelte Haushalts­führung liegt vor, so der BFH in seinem Urteil vom 16.11.2017, wenn der eigene Hausstand, wo sich der Lebens­mittel­punkt befindet, nicht mehr als eine Stunde Weg­strecken­zeit von der Arbeit entfernt ist.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Wir als Steuer­berater finden, dass diese Grund­sätze nicht ver­all­gemeinert werden sollten. Arbeitet jemand 10h und hat dann noch Fahrtzeiten von 2 x 1h pro Tag, verbleibt nicht ausreichend Zeit für Erholung und Familie.