Erheben Sie Einspruch bei Anwendung der 1%-Regel bei Gebrauchtwagen
BFH X R 28/15 am 25. Februar 2017
Aktuell ist beim BFH ein Verfahren anhängig, welches sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit der Bruttolistenherstellerneupreis eine sachgerechte Bemessungsgrundlage für privat genutzte als Gebrauchtwagen angeschaffte Firmen- und Dienstwagen bei Anwendung der 1%-Regel darstellt. Strittig ist insbesondere, inwieweit die Bestimmungen des § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG verfassungskonform ausgelegt wurden, da regelmäßig Gebrauchtwagen durch viel geringere Abschreibungen geringere Fahrzeugkosten als Neuwagen verursachen. Die pauschalisierte Betrachtung kann somit zu einer unzutreffenden Besteuerung führen.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen im Betriebsvermögen haben und hierfür die 1%-Regel anwenden, halten Sie alle entsprechenden Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbescheide durch Einspruch offen und beantragen das Ruhen des Verfahrens.