Erbschaften an eine Pflege-GmbH trotz Erbschaftsteuer als Betriebseinnahmen zu versteuern
BFH I R 50/16 am 14. Februar 2017
Erhält eine Pflege-GmbH von einem verstorbenen Heimbewohner ein Erbe, so unterliegt diese Erbschaft grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Mit Urteil vom 6.12.2016 hatte der BFH entschieden, dass trotz Erbschaftsteuerpflicht das Erbe als Betriebseinnahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuer bei der GmbH unterliegt. Es läge keine verfassungswidrige Zusammenballung von Erbschafts- und Körperschaftsteuer vor.