Er­bschaften an eine Pflege-GmbH trotz Erbschaft­steuer als Betriebs­einnahmen zu versteuern

BFH I R 50/16 am 14. Februar 2017

Erhält eine Pflege-GmbH von einem ver­storbenen Heim­bewohner ein Erbe, so unterliegt diese Erbschaft grundsätzlich der Er­bschaft­steuer. Mit Urteil vom 6.12.2016 hatte der BFH entschieden, dass trotz Erbschaft­steuer­pflicht das Erbe als Betriebs­einnahmen der Körperschaft- und Gewer­besteuer bei der GmbH unterliegt. Es läge keine verfassungs­widrige Zusammen­ballung von Erbschafts- und Körperschaftsteuer vor.