Erbschaftsteuerfreibeträge gelten auch für Steuerausländer mit Vermögen in Deutschland
BFH II R 53/14 und II R 2/16 am 1. September 2017
Steuerausländer, ohne Wohnsitz in Deutschland, dürfen sich über eine Steuerbegünstigung freuen: Haben Sie im Erbfall erbschaftsteuerpflichtiges Vermögen in Deutschland, so greifen hinsichtlich der darauf enthaltenden Erbschaftsteuer die deutschen Erbschaftsteuerfreibeträge (z.B. bei Ehegatten 500.000 €).
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Da das Gesetz hinsichtlich der vorstehenden Rechtsgrundsätze aktuell noch nicht richtig ist, empfehlen wir Ihnen als Steuerberater sich notfalls auf die vorstehenden BFH-Urteile zu beziehen. Eine schnelle Gesetzesanpassung erscheint wünschenswert.