Erbschaft­steuer­freibeträge gelten auch für Steuer­ausländer mit Vermögen in Deut­schland

BFH II R 53/14 und II R 2/16 am 1. September 2017

Steuer­ausländer, ohne Wohnsitz in Deut­schland, dürfen sich über eine Steuer­be­günst­igung freuen: Haben Sie im Erb­fall erbschaft­steuer­pflichtiges Vermögen in Deutschland, so greifen hin­sichtlich der darauf ent­haltenden Erbschaft­steuer die deutschen Erbschaft­steuer­frei­beträge (z.B. bei Ehegatten 500.000 €).

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Da das Gesetz hinsichtlich der vorstehenden Rechts­grundsätze aktuell noch nicht richtig ist, empfehlen wir Ihnen als Steuer­berater sich notfalls auf die vorstehenden BFH-Urteile zu beziehen. Eine schnelle Gesetzes­anpassung erscheint wünschens­wert.