Erweiterte Garantiezusage eines Autohändlers grundsätzlich als eigenständige Leistung umsatzsteuerfrei

BFH vom 14.11.2018 - XI R 16/17 am 7. März 2019

Verkauft ein Autohändler einem Kunden zusätzlich zum Fahrzeug eine erweiterte Garantiezusage gegen Entgelt, so ist das Entgelt für die erweiterte Garantiezusage nach § 4 Nr. 10a UStG umsatzsteuerfrei, also ohne Umsatzsteuer abzurechnen, denn: Die entgeltliche Garantiezusage stellt grundsätzlich keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts dar.

Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Autohändler sollten darauf achten richtige Rechnungen auszustellen, in denen das Teilentgelt für die erweiterte Garantiezusage ohne Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Unrichtige Rechnungen der Vergangenheit sollten berichtigt werden, sofern verfahrensrechtlich noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.