Berücksichtigung von ausländischen Vermietungsverlusten
EuGH C-152/03 am 21. Februar 2006
Verluste aus Vermietung innerhalb der EU müssen in Deutschland bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden.
Verluste aus Vermietung innerhalb der EU müssen in Deutschland bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden.