Rückwirkende Rechnungskorrektur
EuGH C-368/09 am 15. Juli 2010
Die Berichtigung von Rechnungen für die Umsatzsteuer ist nunmehr rückwirkend für die Vergangenheit möglich (bisher nicht geregelte Rechtsfrage).
Die Berichtigung von Rechnungen für die Umsatzsteuer ist nunmehr rückwirkend für die Vergangenheit möglich (bisher nicht geregelte Rechtsfrage).