Vorsteuerabzug bei privater Autoweitervermietung

Finanzgericht Baden-Württemberg, 9 K 168/04 am 11. November 2005

Ein Arbeitnehmer, der ein Auto an seinen Arbeitgeber vermietet, ist vorsteuerabzugsberechtigt. Als Vermieter ist er Unternehmer. Dass er zugleich in einem Arbeitsverhältnis zum Mieter stand, vermag daran nichts zu ändern.