Vorsteuerabzug bei privater Autoweitervermietung
Finanzgericht Baden-Württemberg, 9 K 168/04 am 11. November 2005
Ein Arbeitnehmer, der ein Auto an seinen Arbeitgeber vermietet, ist vorsteuerabzugsberechtigt. Als Vermieter ist er Unternehmer. Dass er zugleich in einem Arbeitsverhältnis zum Mieter stand, vermag daran nichts zu ändern.