Verpflegungsmehraufwendungen bei Unterbrechung der ersten 3 Monate
Finanzgericht Köln 15 3336/08 am 11. Dezember 2008
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand können wiederholt für 3 Monate beansprucht werden, wenn es eine Unterbrechung gab.
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand können wiederholt für 3 Monate beansprucht werden, wenn es eine Unterbrechung gab.