Verstoß gegen Ermittlungspflicht des Finanzamts verhindert spätere Änderung

Finanzgericht Rheinland-Pfalz 3 K 2208/08 am 22. Februar 2011

Wenn das Finanzamt sich ihm aufdrängende Fragen unbeachtet lässt, kann es nicht später einen Steuerbescheid zum Nachteil des Steuerbürgers ändern