Steuerliche Abziehbarkeit von Computerkursaufwendungen

Finanzgericht Rheinland-Pfalz 5 K 1944/03 am 24. Oktober 2005

Aufwendungen für einen Computerkurs können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, auch wenn es sich um das Erlernen von Grundwissen handelt.