Arbeitsverhältnisse mit nahen Angehörigen
Finanzgericht Sachsen 6 K 1713/05 am 17. April 2009
Arbeitsverhältnisse mit einem Kind (Botengänge, Computerservice, Autowäsche u.a.) können, wenn sie dem Drittvergleich entsprechen, anerkannt werden.
Arbeitsverhältnisse mit einem Kind (Botengänge, Computerservice, Autowäsche u.a.) können, wenn sie dem Drittvergleich entsprechen, anerkannt werden.