Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Gebäudeverkauf mit fortgeführter Vermietung
BFH V R 66/14 am 23. Februar 2017
Verkauft ein Unternehmen ein Gebäude, welches es bisher mit Umsatzsteuer an einen anderen Unternehmer verpachtet hat und führt der Käufer das Verpachtungsverhältnis mit Umsatzsteuer als fortgeführte Unternehmenstätigkeit unverändert fort, so liegt grundsätzlich eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Damit ist keine Umsatzsteuer bei der Gebäudelieferung in der Rechnung und im Notarvertrag auszuweisen.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Prüfen Sie vor Gebäudeverkauf, inwieweit die Voraussetzungen für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegen. Es erscheint ratsam sich vorab mit dem Steuerberater von Käufer und Verkäufer und ggf. der Umsatzsteuerveranlagungsstelle abzustimmen.
Der notarielle Verkaufsvertrag sollte zusätzlich um eine individuelle Textpassage ergänzt werden, weil schlussendlich nur der Käufer später über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit entscheiden kann und dies ggf. die Geschäftsveräußerung im Ganzen verhindern kann.