Geschäfts­veräußerung im Ganzen bei Gebäude­verkauf mit fort­geführter Vermietung

BFH V R 66/14 am 23. Februar 2017

Verkauft ein Unter­nehmen ein Gebäude, welches es bisher mit Umsatz­steuer an einen anderen Unter­nehmer verpachtet hat und führt der Käufer das Ver­pachtungs­verhältnis mit Umsatz­steuer als fortgeführte Unternehmenstätigkeit unverändert fort, so liegt grundsätzlich eine nicht umsatzsteuerbare Geschäfts­veräußerung im Ganzen vor. Damit ist keine Umsatz­steuer bei der Gebäude­lieferung in der Rechnung und im Notar­vertrag auszuweisen.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:

Prüfen Sie vor Gebäude­verkauf, inwieweit die Voraus­setzungen für eine Geschäfts­veräußerung im Ganzen vorliegen. Es erscheint ratsam sich vorab mit dem Steuerberater von Käufer und Verkäufer und ggf. der Umsatz­steuer­ver­anlagungs­stelle abzustimmen.

Der notar­ielle Verkaufs­vertrag sollte zusätzlich um eine indi­viduelle Text­passage ergänzt werden, weil schluss­endlich nur der Käufer später über die Fortführung der Unternehmens­tätigkeit entscheiden kann und dies ggf. die Geschäfts­veräußerung im Ganzen verhindern kann.