Gewer­blicher Grund­stücks­handel und Ein­beziehung ver­schenkter und dann weiter­veräußerter Im­mobilien in die 3-Objekt­grenze

BFH X R 7/15 am 26. Januar 2017

Ver­äußern Sie 3 Im­mobilien innerhalb der 5-Jahres­frist und schenken Sie dann eine 4. zur Ver­äußerung bestimmte Im­mobilie Ihren Ehe­gatten, welcher diese sodann veräußert, so gilt der 4. Verkauf als schädlich im Sinne des gewerb­lichen Grund­stücks­handels, so der BFH in seinem Urteil vom 23.08.2017 (Folge: keine Einkommen­steuer­freiheit des Veräußerungs­gewinnes nach Ablauf der 10 jährigen Speku­lations­frist und Gewerbe­steuer­pflicht).

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Proble­matisch war steuer­lich in diesem Fall, dass die 4. Immobilie vor der Schenkung aufwendig zum Zwecke der Ver­äußerung saniert wurde und dass das Finanz­amt die Ver­äußerungs­absicht vor Schenkung durch die von einem Im­mobilien­makler entfalte Tätig­keiten nach­weisen konnte. Als Steuer­berater hätten wir in einem solchen Fall empfohlen, die 4. Immobilie vor Sanierung und Ein­schaltung des Immobilien­maklers auf den Ehegatten zu übertragen.