Gewerblicher Grundstückshandel und Einbeziehung verschenkter und dann weiterveräußerter Immobilien in die 3-Objektgrenze
BFH X R 7/15 am 26. Januar 2017
Veräußern Sie 3 Immobilien innerhalb der 5-Jahresfrist und schenken Sie dann eine 4. zur Veräußerung bestimmte Immobilie Ihren Ehegatten, welcher diese sodann veräußert, so gilt der 4. Verkauf als schädlich im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels, so der BFH in seinem Urteil vom 23.08.2017 (Folge: keine Einkommensteuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes nach Ablauf der 10 jährigen Spekulationsfrist und Gewerbesteuerpflicht).
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Problematisch war steuerlich in diesem Fall, dass die 4. Immobilie vor der Schenkung aufwendig zum Zwecke der Veräußerung saniert wurde und dass das Finanzamt die Veräußerungsabsicht vor Schenkung durch die von einem Immobilienmakler entfalte Tätigkeiten nachweisen konnte. Als Steuerberater hätten wir in einem solchen Fall empfohlen, die 4. Immobilie vor Sanierung und Einschaltung des Immobilienmaklers auf den Ehegatten zu übertragen.