Handelsrechtliche Offenlegungsfrist faktisch verlängert bis Mitte März 2026

BMJV vom 19.12.2025 am 27. Dezember 2025

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat verlautbaren lassen, dass die Offenlegungsfrist für Geschäftsjahre 2024 mit Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2024 faktisch bis Mitte März 2026 verlängert wird. Unternehmen sollten demnach entsprechende Jahresabschlüsse bis spätestens bis Mitte März 2026 offengelegt haben, um kein Ordnungsgeld für die verspätete Offenlegung zu erhalten.

Unsere Steuerberater-Hinweis:
Die berufsrechtlichen Institutionen der Steuerberater gehen davon aus, dass die Verlängerung des Bundesministeriums voraussichtlich letztmalig erfolgt, wenn gleich sich der Berufsstand nur langsam von den Zusatzarbeiten der Corona-Beihilfen, der Grundsteuererklärungen sowie dem Fachkräftemangel erholt.

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