Legen, Reparatur und Instandhaltung des Haus-Wasser-Anschlusses nur 7% Umsatzsteuer

FG-Berlin 2 K 2309/15 am 18. Juni 2017

Das Legen, die Reparatur und die Instandhaltung des Haus-Wasser-Anschlusses unter­liegt nur dem ermäßigten Steuer­satz (7%) und ist nicht als selbständige Bau­leistung einzustufen (19%).

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Das Finanz­amt akzeptiert teilweise weiterhin nicht die BFH-Recht­sprechung vom 18.04.2012 (VIII ZR 253/11) und vertritt die Auf­fassung, dass nur ausschließlich Wasser­versorgungs­unternehmen und nicht ein Handwerker bzw. Bau­unternehmen den ermäßigten Steuer­satz nutzen können.

Immo­bilien­besitzer sollten also all ihre Rechnungen um den Haus-Wasser-Anschluss prüfen und auf die für Sie günstigeren 7% bestehen.

Betroffene Hand­werker sollten gegen eine ab­lehnende Haltung des Finanz­amtes über ihren Steuer­berater Einspruch einlegen lassen.