Legen, Reparatur und Instandhaltung des Haus-Wasser-Anschlusses nur 7% Umsatzsteuer
FG-Berlin 2 K 2309/15 am 18. Juni 2017
Das Legen, die Reparatur und die Instandhaltung des Haus-Wasser-Anschlusses unterliegt nur dem ermäßigten Steuersatz (7%) und ist nicht als selbständige Bauleistung einzustufen (19%).
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Das Finanzamt akzeptiert teilweise weiterhin nicht die BFH-Rechtsprechung vom 18.04.2012 (VIII ZR 253/11) und vertritt die Auffassung, dass nur ausschließlich Wasserversorgungsunternehmen und nicht ein Handwerker bzw. Bauunternehmen den ermäßigten Steuersatz nutzen können.
Immobilienbesitzer sollten also all ihre Rechnungen um den Haus-Wasser-Anschluss prüfen und auf die für Sie günstigeren 7% bestehen.
Betroffene Handwerker sollten gegen eine ablehnende Haltung des Finanzamtes über ihren Steuerberater Einspruch einlegen lassen.