Insolvenzrechtliche Änderungen & Landesbürgschaften auch Leasinggeschäfte – Chancen und Risiken für Unternehmen
Insolvenzrechtliche Änderungen & Landesbürgschaften auch Leasinggeschäfte – Chancen und Risiken für Unternehmen am 11. Januar 2021
Corona-November- und Dezember-Beihilfe
Hinsichtlich der Corona-November- und Dezember-Beihilfe besteht die Möglichkeit von Abschlagszahlungen. Die Nutzung der Abschlagszahlung bedeutet jedoch, dass wir für Sie zweimal die Sache bearbeiten müssen, wodurch Ihnen grundsätzlich höhere Bearbeitungskosten durch uns entstehen. Insoweit empfehlen wir weiterhin, sofern es Ihre Liquiditätslage zulässt, die Erstellung der November- bzw. Dezemberbuchhaltung abzuwarten, um im Anschluss die Beihilfeanträge zu stellen.Vermehrt haben wir es zusätzlich mit Rückfragen der Behörden zu gestellten Förderanträgen zu tun. Dies zeigt, dass die Behörden sich nach und nach besser organisieren. Es ist damit zu rechnen, dass die behördlichen Maßnahmen zur Prüfung missbräuchlicher Antragsstellung zunehmen und übergreifend koordiniert werden. So ist zu vermuten, dass zukünftig Banken und auch das Finanzamt Verdachtsmeldungen von missbräuchlichen Antragsstellungen abgeben werden. Auf diesem Weg würden die Behörden detaillierte Informationen über die betrieblichen Liquiditätsstände und die genauen Einkünfte während des Förderzeitraumes erhalten.
Hinsichtlich der noch nicht möglichen Beantragung der Überbrückungshilfe III (gilt für den Zeitraum ab dem 01.01.2021) werden wir Sie rechtszeitig informieren, sobald eine Antragsstellung möglich ist und bitten Sie bis dahin auf Anfragen zur Beantragung der Überbrückungshilfe III abzusehen.
Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts sowie Verkürzung der Restschuldbefreiung in Kraft getreten
Mit der vorgenannten Gesetzesänderung wird für in der Krise befindlichen Unternehmer u.a. nicht nur ein Rechtsrahmen geschaffen, sich bei drohender aber nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit unter mehrheitlicher Zustimmung der Gläubiger außerhalb des Insolvenzverfahrens zu sanieren, sondern auch die Zugangsvoraussetzungen für die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren vorübergehend gelockert.Für viele unserer Mandanten erscheint hingegen die grundsätzliche Verkürzung der Laufzeit der Restschuldbefreiung für Privatpersonen, Selbstständige und Einzelunternehmer auf drei Jahre (indirekt) bedeutsam. Da es noch nie so leicht war nach einer Insolvenz wieder auf die Beine zu kommen, muss nunmehr mit einer erhöhten Anzahl von Insolvenzanträgen gerechnet werden. Seien Sie also auf der Hut und schützen Sie sich entsprechend vor Forderungsausfällen.
Landesbürgschaften auch für Leasinggeschäfte möglich
Die Bürgschaftsbank Hessen bieten nunmehr Bürgschaften auch für Leasinggeschäfte an und schließt damit eine vermehrt auftretende Finanzierungslücke. Während der Corona-Krise erlebten wir bei einigen Mandanten, dass der Abschluss von Leasinggeschäften insbesondere durch höhere Unsicherheitsfaktoren und fehlende Möglichkeiten der Absicherung der Leasinggeschäfte abgelehnt wurde.Die Bürgschaftsbank Hessen wirbt u.a. wie folgt:
- Bis zu 2,5 Millionen Euro Finanzierungssumme
- 50 oder 70 Prozent Bürgschaftsquote
- digitaler Antragsweg
- Entscheidung binnen 48 Stunden möglich
Ihr Kassel-Steuer-Team