Im Gesamthandsvermögen gebildeter Investitionsabzug kann auch durch Investition im Sonderbetriebsvermögen genutzt werden
BFH v. 15.11.2017 -VI R 44/16 am 29. März 2018
Wird ein Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell der Steuerbilanz des Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) gebildet (§ 7g EStG), so kann dieser auch durch Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraumes genutzt werden. Insoweit muss der Investitionsabzugsbetrag bei der Personengesellschaft nicht rückgängig gemacht werden.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Der BFH stellt in seinem Urteil klar, dass Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen zum steuerlichen Betriebsvermögen zählen, weswegen es ohne Bedeutung ist, in welchem Bereich die Investition erfolgt. Als Steuerberater empfehlen wir regelmäßig Investitionen im Sonderbetriebsvermögen vorzunehmen, da das Investitionsgut zivilrechtliches Privateigentum des Gesellschafters darstellt, was regelmäßig Vorteile hinsichtlich der Haftungsbegrenzung für Schulden der Personengesellschaft mit sich bringt.