Im Gesamthandsvermögen gebildeter Investitionsabzug kann auch durch Investition im Sonderbetriebsvermögen genutzt werden

BFH v. 15.11.2017 -VI R 44/16 am 29. M�rz 2018

Wird ein Investitions­abzugs­betrag außer­bilanz­iell der Steuer­bilanz des Gesamt­hands­vermögen einer Mit­unternehmer­schaft (Personen­gesellschaft) gebildet (§ 7g EStG), so kann dieser auch durch Invest­itionen im Sonder­betriebs­vermögen eines Mit­unter­nehmers innerhalb des drei­jährigen Investitions­zeitraumes genutzt werden. Insoweit muss der Investitions­abzugs­betrag bei der Personen­gesell­schaft nicht rückgängig gemacht werden.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Der BFH stellt in seinem Urteil klar, dass Gesamt­hands- und Sonder­betriebs­vermögen zum steuer­lichen Betriebs­vermögen zählen, weswegen es ohne Bedeutung ist, in welchem Bereich die Investition erfolgt. Als Steuerberater empfehlen wir regelmäßig Investitionen im Sonderbetriebsvermögen vorzunehmen, da das Investitions­gut zivil­rechtliches Privat­eigentum des Gesell­schafters darstellt, was regel­mäßig Vorteile hinsichtlich der Haftungsbegrenzung für Schulden der Personen­gesellschaft mit sich bringt.