Investitionsabzugsbetrag einer Personengesellschaft auch für gesellschafterbezogene Investitionen im Sonderbetriebsvermögen nutzbar
BFH IX R 36/15 am 6. Januar 2017
Mit BFH Urteil vom 15.11.2017 entschied der BFH, dass ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft steuermindernd gebildeter Investitionsabzugsbetrag auch für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens bei der Personengesellschaft verwendet werden darf. Der Investitionsabzugsbetrag ist damit nicht bei der Personengesellschaft gewinnerhöhend rückwirkend aufzulösen, nur weil nicht die Personengesellschaft sondern der Gesellschafter investiert.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen gehören folgerichtig zusammen, sodass der Gesellschafter (Mitunternehmer) nur bei Investitionen darauf achten muss, dass das Investitionsgut steuerliches (Sonder)Betriebsvermögen der Personengesellschaft durch eine entsprechende Überlassung des Investitionsgutes an die Personengesellschaft wird. Durch Investition im Sonderbetriebsvermögen können sich haftungsrechtliche Vorteile ergeben, da das Investitionsgut im zivilrechtlichen Eigentum des Gesellschafters und nicht im haftungsbedrohten Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft verbleibt.