Investitions­abzugsbetrag einer Personen­gesell­schaft auch für gesell­schafter­bezogene Investitionen im Sonder­betriebs­vermögen nutzbar

BFH IX R 36/15 am 6. Januar 2017

Mit BFH Urteil vom 15.11.2017 entschied der BFH, dass ein im Gesamt­hands­vermögen einer Personen­gesellschaft steuer­mindernd gebildeter Investitions­abzugs­betrag auch für die An­schaffung von Wirtschafts­gütern des Sonder­betriebs­vermögens bei der Personen­gesellschaft verwendet werden darf. Der Investitions­abzugs­betrag ist damit nicht bei der Personen­gesell­schaft gewinn­erhöhend rückwirkend aufzulösen, nur weil nicht die Personen­gesellschaft sondern der Gesell­schafter investiert.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Gesamthands­vermögen und Sonder­betriebs­vermögen gehören folgerichtig zusammen, sodass der Gesellschafter (Mitunternehmer) nur bei Investitionen darauf achten muss, dass das Investitionsgut steuerliches (Sonder)Betriebsvermögen der Personen­gesellschaft durch eine entsprechende Überlassung des Investitions­gutes an die Personen­gesellschaft wird. Durch Investition im Sonder­betriebs­vermögen können sich haftungs­rechtliche Vorteile ergeben, da das Investitionsgut im zivil­rechtlichen Eigen­tum des Gesellschafters und nicht im haftungsbedrohten Gesamthands­vermögen der Personen­gesellschaft verbleibt.