Kindergeldgewährung für Kinder im EU-Ausland
BFH III R 17/13 am 17. Juni 2016
Trennen sich Eheleute und zieht ein Elternteil ins EU-Ausland, stellt sich häufig die Frage, welcher Elternteil Anrecht auf das Kindergeld hat.
Kindergeldberechtigt ist bei getrennten Wohnungen derjenige Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Kindergeld kann somit auch der im EU-Ausland lebende Elternteil beziehen. Ein fehlender Antrag auf Kindergeld des im EU-Ausland lebenden Elternteils ändert hier dran nichts.
Wenn Sie als in Deutschland verbleibender Elternteil Ihren Anspruch auf Kindergeld sichern wollen, achten Sie bspw. auf eine Gestaltung, in der Sie trotz Trennung noch einen gemeinsamen Wohnsitz mit Ihren Ex-Lebenspartner vorweisen können.