Kindergeldgewährung für Kinder im EU-Ausland

BFH III R 17/13 am 17. Juni 2016

Trennen sich Eheleute und zieht ein Eltern­teil ins EU-Ausland, stellt sich häufig die Frage, welcher Eltern­teil Anrecht auf das Kinder­geld hat.

Kindergeld­berechtigt ist bei getrennten Wohnungen derjenige Eltern­teil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Kinder­geld kann somit auch der im EU-Ausland lebende Eltern­teil beziehen. Ein fehlender Antrag auf Kinder­geld des im EU-Ausland lebenden Eltern­teils ändert hier dran nichts.

Wenn Sie als in Deutschland verbleibender Eltern­teil Ihren Anspruch auf Kinder­geld sichern wollen, achten Sie bspw. auf eine Gestaltung, in der Sie trotz Trennung noch einen gemeinsamen Wohnsitz mit Ihren Ex-Lebens­partner vorweisen können.