Drohende Kranken­versicherungs­beitrags­nach­zahl­ungen in 2018 für Selb­ständige

Gesetzesänderung am 19. November 2017

Ab dem 01.01.2018 drohen vielen Selb­ständigen rück­wirkend Kranken­versicherungs­beitrags­nach­zahlungen, da ab 2018 die gesetzlichen Kranken­kassen die Monats­beiträge für Selbständige nur noch vorläufig fest­setzen und damit im Nach­hinein bei gestiegenen Einkommen den Bei­trag bis zu den Höchst­beitrags­grenzen nach­fordern. Betroffen sind demnach Selb­ständige, die frei­willig gesetzlich versichert sind und nicht den Höchstbeitrag zahlen, sofern ihre Ein­künfte ab 2018 oberhalb der Beitrags­messungs­grundlage in Höhe von 53.100 Euro liegen.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Versäumen Sie also nicht recht­zeitig die Kranken­kasse über Ihre gestiegenen Einkünfte vorab zu informieren (sofern Sie nicht bereits den Höchst­beitrag schon gezahlt haben) oder bilden Sie eine entsprechende finanzielle Rück­lage.