Drohende Krankenversicherungsbeitragsnachzahlungen in 2018 für Selbständige
Gesetzesänderung am 19. November 2017
Ab dem 01.01.2018 drohen vielen Selbständigen rückwirkend Krankenversicherungsbeitragsnachzahlungen, da ab 2018 die gesetzlichen Krankenkassen die Monatsbeiträge für Selbständige nur noch vorläufig festsetzen und damit im Nachhinein bei gestiegenen Einkommen den Beitrag bis zu den Höchstbeitragsgrenzen nachfordern. Betroffen sind demnach Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nicht den Höchstbeitrag zahlen, sofern ihre Einkünfte ab 2018 oberhalb der Beitragsmessungsgrundlage in Höhe von 53.100 Euro liegen.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Versäumen Sie also nicht rechtzeitig die Krankenkasse über Ihre gestiegenen Einkünfte vorab zu informieren (sofern Sie nicht bereits den Höchstbeitrag schon gezahlt haben) oder bilden Sie eine entsprechende finanzielle Rücklage.