Künstlersozialabgabe für Verwerter ab 2017 von 5,2% auf 4,8% gesenkt
Gesetzesänderung am 9. Januar 2016
Beziehen Sie als Unternehmer
- kreative oder künstlerische Leistung von einem anderen Unternehmer,
- der nicht in der Rechtsform einer GmbH, Ltd., AG, UG (haftungsbeschränkt) firmiert,
- und die bezogenen Leistungen übersteigen im Jahr 450€,
dann müssen Sie bisher 5,2% Künstlersozialabgabe auf den Betrag der bezogenen Leistung anmelden und abführen.
Eine kleine gute Nachricht: Ab dem 1.1.2017 verringert sich die Künstlersozialabgabe für „Verwerter“ auf 4,8%.