Künstler­sozial­abgabe für Ver­werter ab 2017 von 5,2% auf 4,8% gesenkt

Gesetzesänderung am 9. Januar 2016

Beziehen Sie als Unter­nehmer

  • krea­tive oder künstler­ische Leistung von einem anderen Unter­nehmer,
  • der nicht in der Rechts­form einer GmbH, Ltd., AG, UG (haftungsbeschränkt) fir­miert,
  • und die bezogenen Leistungen über­steigen im Jahr 450€,

dann müssen Sie bisher 5,2% Künstler­sozial­abgabe auf den Betrag der bezogenen Lei­stung anmelden und abführen.

Eine kleine gute Nachricht: Ab dem 1.1.2017 verringert sich die Künstler­sozial­abgabe für „Ver­werter“ auf 4,8%.