Lang­fristige Ver­mietung von möbl­ierten Räumen, Wohnungen oder Häusern ist umsatz­steuer­frei

BFH V R 37/14 am 5. Dezember 2017

Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2017 ent­schieden, dass die Ver­mietung von möblierten Räumen unter die Umsatz­steuer­befreiung nach § 4 Nr. 12 UStG fällt, sofern die Ver­mietung auf Dauer angelegt ist. Für eine dauerhafte Ver­mietung ist grund­sätzlich eine Vermietung von mindestens 6 Monaten erforderlich.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:

Für alle noch offenen Steuer­fälle können Sie demnach zwischen einer umsatz­steuer­pflichtigen oder umsatz­steuer­freien Vermietung wählen. Die vorstehenden Grund­sätze sind erst zwingend ab dem 01.01.2018 an­zu­wenden.