Langfristige Vermietung von möblierten Räumen, Wohnungen oder Häusern ist umsatzsteuerfrei
BFH V R 37/14 am 5. Dezember 2017
Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2017 entschieden, dass die Vermietung von möblierten Räumen unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG fällt, sofern die Vermietung auf Dauer angelegt ist. Für eine dauerhafte Vermietung ist grundsätzlich eine Vermietung von mindestens 6 Monaten erforderlich.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Für alle noch offenen Steuerfälle können Sie demnach zwischen einer umsatzsteuerpflichtigen oder umsatzsteuerfreien Vermietung wählen. Die vorstehenden Grundsätze sind erst zwingend ab dem 01.01.2018 anzuwenden.