Leistungen eines Erziehungsbeistandes sind umsatzsteuerfrei
BFH V R 46/15 am 14. Januar 2017
Aufgrund immer größer werdender Herausforderungen bei der Kindererziehung, ziehen immer mehr Eltern einen sog. Erziehungsbeistand hinzu, der das Kind bei seiner Entwicklung unterstützen soll. Bisher war die Steuerfreiheit für Erziehungsbeistandstätigkeiten dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Einrichtungen vorbehalten.
Mit seinem Urteil vom 22.06.2016 kommen auch alle selbständigen Erziehungsbeistände in den Genuss der Umsatzsteuerfreiheit. Damit profitieren auch die Eltern, die sich die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstatten lassen können.