Leistungen eines Erziehungs­beistandes sind umsatz­steuer­frei

BFH V R 46/15 am 14. Januar 2017

Aufgrund immer größer werdender Heraus­forderungen bei der Kinder­erziehung, ziehen immer mehr Eltern einen sog. Erziehungs­beistand hinzu, der das Kind bei seiner Ent­wicklung unterstützen soll. Bisher war die Steuer­freiheit für Erziehungs­beistands­tätigkeiten dem Träger der öffentlichen Jugend­hilfe, den Verbänden der Wohl­fahrts­pflege und kirch­lichen Ein­richtungen vorbehalten.

Mit seinem Urteil vom 22.06.2016 kommen auch alle selbstän­digen Erziehungs­beistände in den Genuss der Umsatz­steuer­freiheit. Damit profitieren auch die Eltern, die sich die Umsatz­steuer nicht vom Finanz­amt erstatten lassen können.