Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (3.000 Euro) für Arbeitnehmer

24.10.2022 Gesetzesänderung - Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen und Achtem Verbrauchsteueränderungsgesetz am 24. Oktober 2022

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 3.000 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise als Inflationsausgleichsprämie gewähren.

Unsere Hinweise sowie Steuerberater-Tipps aus Kassel:
Ein Anspruch auf die Gewährung der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie besteht seitens der Arbeitnehmerschaft nicht.

Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Sie als Arbeitgeber, was es für manchen Unternehmer in den aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten schwierig macht, die Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.

Achten Sie als Arbeitgeber bei der Ausgestaltung darauf, dass Sie nicht einfach bestehende Bezüge in Form der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie umwandeln. Insoweit erscheint der lange Gültigkeitszeitraum bis zum 31.12.2024 hilfreich, um den vollen Betrag an Ihre Arbeitnehmer auszuzahlen.

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