Nachträgliche Einkünfte aus Kapitalvermögen auch nach Verkauf GmbH-Anteile möglich

BFH vom 13.03.2018 - IX R 35/16 am 18. August 2018

Verkauft ein GmbH-Gesell­schafter seine im Privat­vermögen gehaltenen GmbH-Anteile und sollen alle bisher einbehaltenen Gewinne noch an den ausscheidenden Gesellschafter ausgezahlt werden, so kann die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Gewinnausschüttung als nach­trägliche Einkünfte aus Kapital­vermögen und nicht als Veräußerungspreis oder Tantieme anzusehen sein. Voraussetzung ist jedoch, dass ein steuerlich anzuerkennender Gewinnverteilungsbeschluss vorliegt.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:

Ihr Steuer­berater sollte zur Ver­meidung von Streitig­keiten mit dem Finanz­amt darauf achten, dass ein klarer und eindeutiger Gewinn­verteilungs­beschluss bspw. im notariellen Anteils­übertragungs­vertrag geregelt ist oder zumindest die zivilrechtliche Ver­pflichtung des neuen Gesellschafters, einen nach der Anteils­übertragung entsprechenden Gewinn­verteilungs­beschluss zu fassen.