Nachträgliche Einkünfte aus Kapitalvermögen auch nach Verkauf GmbH-Anteile möglich
BFH vom 13.03.2018 - IX R 35/16 am 18. August 2018
Verkauft ein GmbH-Gesellschafter seine im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteile und sollen alle bisher einbehaltenen Gewinne noch an den ausscheidenden Gesellschafter ausgezahlt werden, so kann die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Gewinnausschüttung als nachträgliche Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Veräußerungspreis oder Tantieme anzusehen sein. Voraussetzung ist jedoch, dass ein steuerlich anzuerkennender Gewinnverteilungsbeschluss vorliegt.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Ihr Steuerberater sollte zur Vermeidung von Streitigkeiten mit dem Finanzamt darauf achten, dass ein klarer und eindeutiger Gewinnverteilungsbeschluss bspw. im notariellen Anteilsübertragungsvertrag geregelt ist oder zumindest die zivilrechtliche Verpflichtung des neuen Gesellschafters, einen nach der Anteilsübertragung entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss zu fassen.