Nebeneinander von Arbeitsvertrag und freier Mitarbeit (Dienstvertrag)
BAG 9 AZR 851/16 am 24. Januar 2017
Das Bundesarbeitsgericht hält es in seinem Urteil vom 27.06.2017 grundsätzlich nicht für ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer auch eine freie Mitarbeit (Dienstvertrag) neben seinem Arbeitsvertrag begründen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das arbeitsrechtliche Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht für Tätigkeiten gilt, die der Arbeitnehmer aus dem Dienstvertrag schuldet.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Eine Gestaltung von gleichzeitigem Arbeitsvertrag und Dienstvertrag sollte zwingend anwaltlich begleitet werden, da Streitigkeiten insbesondere mit den Sozialversicherungsträgern vorprogrammiert sind. Eine solche Vertragsgestaltung darf nicht durch Steuerberater vorgenommen werden.