Neben­einander von Arbeits­vertrag und freier Mit­arbeit (Dienst­vertrag)

BAG 9 AZR 851/16 am 24. Januar 2017

Das Bundes­arbeits­gericht hält es in seinem Urteil vom 27.06.2017 grund­sätzlich nicht für aus­geschlossen, dass ein Arbeit­nehmer auch eine freie Mit­arbeit (Dienst­vertrag) neben seinem Arbeits­vertrag begründen kann. Voraus­setzung hierfür ist allerdings, dass das arbeits­rechtliche Weisungs­recht des Arbeit­gebers nicht für Tätig­keiten gilt, die der Arbeit­nehmer aus dem Dienst­vertrag schuldet.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
Eine Gestaltung von gleichzeitigem Arbeits­vertrag und Dienst­vertrag sollte zwingend anwalt­lich begleitet werden, da Streitig­keiten ins­besondere mit den Sozial­versicherungs­trägern vor­programmiert sind. Eine solche Vertrags­gestaltung darf nicht durch Steuer­berater vorgenommen werden.