Corona-Maßnahmen: Kurzarbeitergeld verlängern & Antragstellung Corona-Novemberhilfe erst Ende des Monats möglich
Corona-Maßnahmen: Kurzarbeitergeld verlängern & Antragstellung Corona-Novemberhilfe erst Ende des Monats möglich am 16. November 2020
Über nachstehende Neuerungen im Rahmen der Corona-Unterstützungsmaßnahmen möchten wir Sie in Kenntnis setzen:
Kurzarbeitergeld aktiv verlängern – es besteht Handlungsbedarf Ihrerseits
Wir haben darüber berichtet, dass die Regelung für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert wurde.Sollte Ihr Unternehmen (weiterhin) von der Kurzarbeit betroffen sein, schauen Sie bitte auf Ihren Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit, wie lange Ihnen das Kurzarbeitergeld gewährt wird (Die Kurzarbeitergeld-Bewilligungen laufen in der Regel zum 31.12.2020 aus, so dass Handlungsbedarf bestehen könnte).
Bei Wunsch auf Verlängerung der Kurzarbeit, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Gerne kontaktieren Sie unser Lohn Team, wenn wir Ihnen die neuen Anträge auf Verlängerung für die Kurzarbeit vorbereiten sollen.
Corona-Novemberhilfe
Die Antragstellung für die 75%-Corona-Novemberhilfe soll in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.) technisch möglich sein.
Aufgrund der verspäteten Freischaltungen werden kurzfristige Abschlagszahlungen in Aussicht gestellt. Es bleibt abzuwarten, ob das Antragsportal dieses Mal rechtzeitig bereitsteht oder ob wieder Mal erhebliche technische Probleme die Antragsstellung behindern.
Wir werden Sie diesbezüglich weiter informieren.
Corona-Überbrückungshilfe III ab dem 01.01.2021 bzw. Corona-Neustarthilfe für Soloselbständige
Nach und nach werden die Änderungen für den dritten Zuschusszeitraum der Überbrückungshilfe III (Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021) bekannt.
Die Überbrückungshilfe III soll eine einmalige Betriebskostenpauschale (Corona-Neustarthilfe) für Soloselbstständige beinhalten. Die einmalige Betriebskostenpauschale beträgt 25% des siebenfachen des durchschnittlichen Monatsnettoumsatzes 2019, maximal 5.000 Euro.
Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
KfW-Corona-Schnellkredit
Der KfW-Corona-Schnellkredit ist nunmehr auch von Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern beantragbar. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater Ihrer Hausbank.