Neue Corona-Unterstützungsmaßnahmen angekündigt
Neue Corona-Unterstützungsmaßnahmen angekündigt am 30. Oktober 2020
Aufgrund der neuen Beschränkungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung weitere Corona-Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe und Selbständige angekündigt.
Auf kurzfristige Unterstützung in Form einer umsatzbasierten Kostenzuschusspauschale können sich zunächst einmal Betriebe und Soloselbständige freuen, die direkt von der temporären Schließung betroffen sind.
Zudem hat die Bundesregierung weitere Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe angekündigt, die in indirekter Weise vergleichbare wirtschaftliche Auswirkungen erleiden müssen, wie die von der Schließungsanordnung betroffenen Betriebe.
- umsatzbasierte Kostenzuschusspauschale als einmalige Corona-Wirtschaftshilfe
Die wichtigsten Eckpunkte für die einmalige Corona-Wirtschaftshilfe haben wir Ihnen nachstehend zusammengefasst:- Ihr Betrieb muss **von der Schließungsanordnung direkt betroffen sein.**
Eine Auflistung der von der Schließung betroffenen Betriebe in Hessen können Sie dem nachstehenden Link entnehmen: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-massnahmen-beschlossen
- Die einmalige Corona-Wirtschaftshilfe soll für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern 75% des entsprechenden Umsatzes aus November 2019 betragen. Das pauschale und einfache Ermittlungsverfahren soll eine schnelle Auszahlung der Beihilfe sicherstellen.
Für Soloselbständige können anstelle des durchschnittlichen Novemberumsatzes 2019 auch der durchschnittliche Jahresumsatzes 2019 zugrunde gelegt werden, wenn dieser höher war.
Dieses Mal werden auch „junge“ Unternehmen unterstützt, die nach November 2019 gegründet wurden. Anstelle des Monatsumsatzes für November 2019 bei nach November 2019 gegründete Unternehmen ist der entsprechende Monatsumsatz für Oktober 2020 zugrunde zu legen.
- Es soll eine Verrechnung mit anderen staatlichen Leistungen im Monat November 2020 erfolgen. Somit müssen Antragssteller mit einer Kürzung der entsprechenden Überbrückungshilfe oder des Kurzarbeitergeldes für den Monat November 2020 rechnen.
- Die Beantragung soll über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Somit ist zu erwarten, dass wir als Steuerberater für Sie die Anträge stellen werden.
- Ihr Betrieb muss **von der Schließungsanordnung direkt betroffen sein.**
- Ausweitung des KfW-Corona-Schnellkredites
Erfreulich ist auch, dass der KfW-Corona-Schnellkredit zukünftig auch von Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern beantragt werden kann.
- Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe (= Überbrückungshilfe III)
Die Überbrückungshilfe wird über Dezember 2020 für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert. Es ist zu erwarten, dass sich für den dritten Corona-Überbrückungshilfezeitraum wieder die Antragsbedingungen verändern werden. Wir werden Sie in gewohnter Manier auf dem Laufenden halten.