Steuerberaterkosten sind Nachlassverbindlichkeiten bei Erbschaftsteuererklärung
Niedersächsisches Finanzgericht 10 K 191/00 am 15. Dezember 2005
Steuerberatungskosten für die Erbschaftsteuererklärung können einerseits als Nachlassverbindlichkeit und andererseits im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.