Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen

Niedersächsisches Finanzgericht 23.05.2005 7 S 4/03 am 23. Mai 2005

Rentenversicherungsbeiträge sind bei Personen, die später von der nachgelagerten Besteuerung davon betroffen sind, also insbesondere jüngeren Personen als Aufwendungen zum Erwerbung der zukünftigen (voll steuerpflichtigen) Einnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abzuziehen.