Gesetzesänderung: Steuerbegünstigung degressive Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2016-2018 beschlossen
Paragraph 7b EStG am 8. Februar 2016
Endlich eine sinnvolle Steuerentlastung: Für die Schaffung von Mietneubauwohnungen in bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll es künftig möglich sein, bis zu insgesamt 35% Abschreibung in den ersten 3 Jahren geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist:
1. Die Herstellung neuen Wohnraums
2. in ausgewiesen Fördergebieten
3. welche mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet wird
4. Baukosten pro 3.000 €/qm Wohnfläche nicht übersteigen
5. mit der Baumaßnahme muss zwischen 2016-2018 begonnen werden