Gesetzesänderung: Steuerbegünstigung degressive Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau 2016-2018 beschlossen

Paragraph 7b EStG am 8. Februar 2016

Endlich eine sinnvolle Steuer­entlastung: Für die Schaffung von Miet­neubau­wohnungen in bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungs­markt soll es künftig möglich sein, bis zu insgesamt 35% Abschreibung in den ersten 3 Jahren geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist:
1. Die Herstellung neuen Wohnraums
2. in ausgewiesen Förder­gebieten
3. welche mindestens 10 Jahre zu Wohn­zwecken vermietet wird
4. Bau­kosten pro 3.000 €/qm Wohnfläche nicht übersteigen
5. mit der Bau­maßnahme muss zwischen 2016-2018 begonnen werden