Prämien- und Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung – Auswirkung auf den Sonderausgabenabzug
BFH vom 06.06.2018 - X R 41/17 am 20.9.2018 am 20. September 2018
Der BFH bestätigt, dass Prämienzahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung den Sonderausgabenabzug im Jahr der Erstattung mindern (z.B. Beitragserstattung in Folge geringer Arztbesuche in einem Kalenderjahr).
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Bitte beachten Sie, dass sog. Bonusleistungen Ihren Sonderausgabenabzug nicht mindern (BFH vom 01.06.2016 – X R 17/15). Bonuszahlungen sind im Unterschied zu Prämienzahlungen Erstattungen von Ihnen privat getragener gesundheitsbezogener Aufwendungen (z.B. Teilnahme an von Ihrer Krankenkasse anerkannten Sportprogrammen).