Reisekosten mit privatem Flugzeug bis zur angemessenen Höhe steuerlich abziehbar

BFH VI R 37/15 am 2. Mai 2017

Reise­kosten sind immer dann steuer­lich ab­ziehbar, wenn eine berufliche Ver­anlassung zugrunde liegt. Die Wahl des Verkehrs­mittels ist Ihnen hierbei frei­gestellt.

Der Höhe nach werden Ihnen Reise­kosten nur steuer­mindernd anerkannt, wenn diese nach der allgemeinen Verkehrs­auf­fassung als angemessen anzusehen sind. Hierbei sind alle Umstände des Einzel­falls zu betrachten. So kann beispiels­weise die Nutzung eines privaten Flug­zeuges erheblich Reise­kosten einsparen. Wird hingegen das Flugzeug aus Freude am selbst zu fliegen genutzt, kann der un­angemessen hohe Reise­kosten­anteil steuer­lich ab­erkannt werden.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel: Doku­mentieren Sie alle Aspekte, die für eine Nutzung Ihres privaten Flug­zeuges sprechen und machen Sie zunächst sämtliche Kosten als Be­triebs­ausgabe geltend. Wehren Sie sich gegen eine ablehnende Entscheidung der Finanz­verwaltung und beziehen Sie sich auf dieses Urteil. Es wird dann Aufgabe des Finanz­gerichts sein, gegebenenfalls einen un­an­gemessen hohen Reise­kosten­anteil zu streichen.