Reisekosten mit privatem Flugzeug bis zur angemessenen Höhe steuerlich abziehbar
BFH VI R 37/15 am 2. Mai 2017
Reisekosten sind immer dann steuerlich abziehbar, wenn eine berufliche Veranlassung zugrunde liegt. Die Wahl des Verkehrsmittels ist Ihnen hierbei freigestellt.
Der Höhe nach werden Ihnen Reisekosten nur steuermindernd anerkannt, wenn diese nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind. Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten. So kann beispielsweise die Nutzung eines privaten Flugzeuges erheblich Reisekosten einsparen. Wird hingegen das Flugzeug aus Freude am selbst zu fliegen genutzt, kann der unangemessen hohe Reisekostenanteil steuerlich aberkannt werden.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel: Dokumentieren Sie alle Aspekte, die für eine Nutzung Ihres privaten Flugzeuges sprechen und machen Sie zunächst sämtliche Kosten als Betriebsausgabe geltend. Wehren Sie sich gegen eine ablehnende Entscheidung der Finanzverwaltung und beziehen Sie sich auf dieses Urteil. Es wird dann Aufgabe des Finanzgerichts sein, gegebenenfalls einen unangemessen hohen Reisekostenanteil zu streichen.