Sozialversicherungsstatus des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers – Vetorechte im Anstellungsvertrag nicht ausreichend

BSG B 12 KR 10/14 R am 14. Juni 2016

Hat ein Minderheits­gesellschafter-Geschäfts­führers einer GmbH im Rahmen seines Geschäfts­führer­anstellungs­vertrags Vetorechte gegen die Veränderung der Geschäftsführung sowie einer Geschäfts­erweiterung, führt dies nicht zur sozial­versicherungs­rechtlichen Befreiung. Der Minderheits­gesellschafter-Geschäfts­führers ist weiterhin als sozial­versicherungs­pflichtiger Mitarbeiter zu führen.

Anders ist grundsätzlich jedoch, wenn sich die Vetorecht nicht aus dem Anstellungs­vertrag sondern aus dem Gesellschafts­vertrag der GmbH ergeben.