Sozialversicherungsstatus des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers – Vetorechte im Anstellungsvertrag nicht ausreichend
BSG B 12 KR 10/14 R am 14. Juni 2016
Hat ein Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen seines Geschäftsführeranstellungsvertrags Vetorechte gegen die Veränderung der Geschäftsführung sowie einer Geschäftserweiterung, führt dies nicht zur sozialversicherungsrechtlichen Befreiung. Der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ist weiterhin als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter zu führen.
Anders ist grundsätzlich jedoch, wenn sich die Vetorecht nicht aus dem Anstellungsvertrag sondern aus dem Gesellschaftsvertrag der GmbH ergeben.