Strafen für Steuerhinterziehung abermals verschärft
BGH StR 373/15 am 6. Februar 2016
Zukünftig liegt ein „besonders schwerer Fall“ der Steuerhinterziehung bereits ab einem hinterzogenen Steuerbetrag von mehr als 50.000€ vor. Diese und nicht mehr die doppelte Grenze von 100.000€ greift nun auch für die Fälle, in denen keine Steuererklärung abgegeben wurde.
Die Folgen können gravierend sein: Bei Überschreiten der 50.000€ droht nun regelmäßig eine Freiheitsstrafe ab 6 Monaten aufwärts.