Transparenzregister: Eintragungspflicht für GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, GmbH & Co. KG, OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaften
01.12.2021 Gesetzesänderung GWG am 3. Dezember 2021
Nachdem bereits AG den wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister hinterlegen mussten, müssen nun auch GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, GmbH & Co. KG und Partnerschaftsgesellschaften bis zum 30.06.2022 bzw. alle übrigen eingetragenen Personengesellschaften (OHG, KG) bis zum 31.12.2022 die wirtschaftlich Berechtigten (i.d.R. Gesellschafter mit mehr als 25% Kapitalanteil oder Stimmrecht) elektronisch im Transparenzregister eintragen. Die Eintragung ist nicht sonderlich schwer.
Die Anmeldung im Transparenzregister ist grundsätzlich kostenlos, wobei eine jährliche Hinterlegungsgebühr in Höhe von aktuell 4,80 EUR zu entrichten ist.
Wir Steuerberater dürfen die Eintragung nicht für unsere Mandanten vornehmen, so dass Sie selber tätig werden müssen. Unser Tipp: erledigen Sie das gleich, bevor Sie die fristgerechte Eintragung vergessen und deswegen ein Ordnungsgeld zahlen müssen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetportal Transparenzregister.de
Ein Service des Kassel-Steuer-Steuerberatungsteams