Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine gemeinnützige Stiftung
BFH V R 60/13 am 8. Juli 2016
Das Halten einer gewerblichen Mitunternehmerschaft, also Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft, begründet bei einer gemeinnützigen Körperschaft keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der steuerpflichtig ist.
Unser Steuerberater-Hinweis: Die Übertragung des Mitunternehmeranteils kann laut Finanzamt nicht nach § 6 Abs. 3 EStG buchwertneutral erfolgen, sondern als buchwertneutrale Entnahme gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S.4 EStG. Schenkungssteuerlich ist die Befreiung gemäß § 7 Nr. 8 ErbStG bei der Übertragung anwendbar.