Umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung auch bei teilweiser Fortführung der Verpachtung anteilig möglich
BFH XI R 1/15 am 24. September 2016
Wird ein vollständig verpachtetes Geschäftshaus verkauft und verpachtet der Erwerber dieses Geschäftshaus nur teilweise weiter, so liegt in Höhe des weiter verpachteten Anteils eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor (§ 1 Abs. 1a UStG). Es fällt insoweit keine Umsatzsteuer an.
Hinsichtlich des nicht weiterverpachteten Teils des Geschäftshauses greift die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG. Es fällt insoweit keine Umsatzsteuer an. ABER: Problematisch bei einer solchen Konstellation könnte sein, dass bei Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie mit Vorsteuerabzug der Vorsteuerabzug bei Übertragung innerhalb von 10 Jahren anteilig zu korrigieren wäre für den steuerfreien Anteil gemäß § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG (Steuerfalle für den Verkäufer).