Umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung auch bei teilweiser Fortführung der Verpachtung anteilig möglich

BFH XI R 1/15 am 24. September 2016

Wird ein voll­ständig verpachtetes Geschäfts­haus verkauft und verpachtet der Erwerber dieses Geschäftshaus nur teilweise weiter, so liegt in Höhe des weiter verpachteten Anteils eine nicht umsatzsteuerbare Geschäfts­veräußerung im Ganzen vor (§ 1 Abs. 1a UStG). Es fällt insoweit keine Umsatz­steuer an.

Hinsichtlich des nicht weiter­verpachteten Teils des Geschäfts­hauses greift die Umsatz­steuer­freiheit nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG. Es fällt insoweit keine Umsatzsteuer an. ABER: Problematisch bei einer solchen Konstellation könnte sein, dass bei Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie mit Vorsteuer­abzug der Vorsteuerabzug bei Übertragung innerhalb von 10 Jahren anteilig zu korrigieren wäre für den steuer­freien Anteil gemäß § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG (Steuerfalle für den Verkäufer).